|
.
|
Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind in einer Vielzahl von Gesetzen (BGB, HGB, KSchG, GewO, ArbzG,...) sowie häufig in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und speziellen Vereinbarungen in Arbeitsverträgen geregelt. Gerne berate ich Sie und erstelle entsprechende Schreiben und Verträge. Hierbei stelle ich sowohl die betriebswirtschaftlichen Aspekte als auch die sozialen Folgen für meine Mandanten in den Vordergrund. Ich vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber unter anderem zu den Themen:
Ich vertrete Sie vor Arbeitsgerichten, wobei die Vermeidung von Gerichtsverfahren im Vorfeld meistens im Interesse aller Beteiligten ist. Im Arbeitsrecht gibt es die Besonderheit, dass vor den Arbeitsgerichten in den Verfahren erster Instanz jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten trägt, egal, ob sie gewinnt oder verliert. |