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Sabine Pieschel
Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht

        

 

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Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind in einer Vielzahl von Gesetzen (BGB, HGB, KSchG, GewO, ArbzG,...) sowie häufig in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und speziellen Vereinbarungen in Arbeitsverträgen geregelt.

Gerne berate ich Sie und erstelle entsprechende Schreiben und Verträge.

Hierbei stelle ich sowohl die betriebswirtschaftlichen Aspekte als auch die sozialen Folgen für meine Mandanten in den Vordergrund.

Ich vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber unter anderem zu den Themen:

Einstellung

Laufendes Arbeitsverhältnis

Konflikte / Beendigung

bulletArbeitsvertragsgestaltung
bulletArbeitszeitvereinbarungen
(Befristung, Teilzeitarbeit, Kurzarbeit)
bulletVersetzung
bulletWettbewerbsverbote
bulletTantiemen- und Provisionsvereinbarungen
bulletbetriebliche Altersversorgung
bulletDienstwagen
bullet400,- Euro-Jobs
bulletBesondere Rechte von Menschen mit Behinderungen
bulletUrlaubsansprüche
bulletEntgeltfortzahlung
bulletSchwerbehinderung
bulletMutterschutz
bulletElternzeit
bulletTeilzeit
bulletgeringfügige Beschäftigungen
bulletRechte und Pflichten des Betriebsrats
bulletBetriebsvereinbarungen
bulletTarifverträge
bulletBeiträge für Sozialversicherungen
bulletBetriebsrenten
bulletEntgeltumwandlung
bulletAbmahnungen
bulletAbfindungen
bulletKündigungsschutz
bulletKündigungsschutzverfahren
bulletSozialauswahl
bulletVorbereitung und Ausspruch von Kündigungen
- betriebsbedingt
- verhaltensbedingt
- personenbedingt
bulletAnträge auf Zustimmung zur Kündigung von schwerbehinderten Menschen und Arbeitnehmerinnen im Mutterschutz
bulletZeugnisstreitigkeiten

Ich vertrete Sie vor Arbeitsgerichten, wobei die Vermeidung von Gerichtsverfahren im Vorfeld meistens im Interesse aller Beteiligten ist.

Im Arbeitsrecht gibt es die Besonderheit, dass vor den Arbeitsgerichten in den Verfahren erster Instanz jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten trägt, egal, ob sie gewinnt oder verliert.

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